Um die Kaution für die Miete einer Wohnung oder eines Hauses leisten zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten. Jede von Ihnen hat Vor- und Nachteile und verursacht einen unterschiedlich hohen Arbeitsaufwand:
|
Barkaution
Am häufigsten ist diese Art der Kautionszahlung. Dabei überweist oder übergibt der Mieter persönlich den vereinbarten Kautionsbetrag an den Vermieter. Dabei sollte bei Barzahlung selbstverständlich eine Quittung vom Vermieter ausgestellt werden. Laut Gesetz kann der Mieter die Kaution auch in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen leisten – unabhängig was im Mietvertrag steht. Die erste Teilzahlung ist dann zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag häufig aber erst nach sofortiger und vollständiger Zahlung der Kaution unterschreiben.
|
|
Mietkautionsversicherung
Die Mietkautionsversicherung ist mit einer Bankbürgschaft vergleichbar. Daher wird auch häufiger der Name “Kautionsbürgschaft” oder “Kautionsschutzbrief” für diese Art der Mietkaution verwendet. Statt Bargeld oder einer Überweisung erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde garantiert – wie Bargeld – 100% Sicherheit auf eventuell anfallende Zahlungen und gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses. Der Verwaltungsaufwand für den Vermieter ist gering und der Mieter kann weiterhin über sein Geld in Höhe der Kaution verfügen. Für ihn fällt dafür eine geringe monatliche Zahlung an. Diese noch recht neue Form der Mietkaution gewinnt daher immer mehr an Bedeutung. Weitere Einzelheiten zum Kautionsschutzbrief finden Sie auf unserer Internetseite auf der Seite “Informationen zur Mietkautionsversicherung“.
|
|
Mietkautionskonto
In diesem Fall gehen Sie zu einer Bank und zahlen den vereinbarten Kautionsbetrag auf ein spezielles Mietkautionskonto ein. Die entsprechenden Formulare müssen vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden und mit den entsprechend beglaubigten Ausweispapieren eingereicht werden. In der Praxis weigern sich Banken aber häufig für geringe Beträge und keine Transaktionen extra ein Konto einzurichten. Auch weil der Aufwand höher als bei einer “normalen” Sparbuch Eröffnung ist (der Mieter könnte ein normales Sparbuch als verloren melden und so ohne den Vermieter an das Geld kommen). Daher ist der Verwaltungsaufwand höher und das Zinsniveau aktuell mit 1-2% sehr niedrig (September 2010).
|
|
Bausparvertrag
Eine eher selten genutzte Form eine Mietkaution zu hinterlegen ist über einen Bausparvertrag. Dabei wird der Bausparvertrag an den Vermieter verpfändet. Vorteil sind hierbei vermögenswirksame Leistungen, die vom Arbeitgeber geltend gemacht werden können. Zuerst muß aber bei Bank oder Bausparkasse geklärt werden, ob es mit dem bestehenden oder neu geplanten Bausparvertrag überhaupt möglich ist, diesen als Mietkaution zu nutzen. Sollte ein Teil der Kaution fällig werden, so kann der Vertrag dennoch weitergeführt werden und es findet nur eine Teilkündigung statt. Der Verwaltungsaufwand kann dann aber entsprechend steigen und oft sind bereits schon vorher die anfallenden Bearbeitungsgebühren recht hoch.
|
|
Tagesanleihe
Eine recht neue Form seine Mietkaution zu leisten, ist per Tagesanleihe des Bundes direkt von der Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland. Dazu müssen Sie als erstes ein sogenanntes “Schuldbuchkonto” eröffnen, um Bundeswertpapiere gebührenfrei kaufen und verwahren zu können. Im Gegensatz zu allgemeinen Bundeswertpapieren, können diese nicht bei einem normalen Kreditinstitut im Depot aufbewahrt werden. Sie können aber auch einen Freistellungsauftrag einreichen und die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge direkt vom Bund abführen lassen. Für die Tagesanleihe des Bundes müssen Sie dann eine Mietkaution eintragen, indem Sie den von Mieter und Vermieter unterschriebenen Vordruck per Post an die Finanzagentur senden. Der Vermieter hat dann Zugriff auf die vollständige Kaution, kann aber auch nur Teilbeträge beantragen. Ist dies der Fall, wird der Mieter benachrichtigt und die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Ablauf von einem Monat nach dem Versand der Benachrichtigung. Nachteil dieser Form der Mietkaution: Aktuell liegt der Zinsatz für das Tagesanleihe des Bundes gerade einmal bei 0,2 Prozent (Stand September 2010).
|