Was bedeutet Mietkautionsversicherung ?
Diese Form der Kaution ist mit einer Bankbürgschaft vergleichbar. Die Mietkautionsversicherung erfüllt daher auch alle gesetzlichen Bedingungen nach § 551 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Statt Bargeld oder einer Überweisung erhält der Vermieter eine Bürgschaftsurkunde. Diese Urkunde garantiert dem Vermieter Schadensersatz in Höhe der Kaution und gilt bis zum Ende des Mietverhältnisses. Der Verwaltungsaufwand ist im Vergleich mit anderen Kautionsformen gering. Wie bei Versicherungen üblich, fällt eine geringe monatliche Gebühr an – der Mieter kann dafür aber weiterhin über sein Geld in Höhe der Kaution verfügen! Diese noch recht neue Form der Mietkaution gewinnt daher immer mehr an Bedeutung.
Vorteile der Mietkautionsversicherung
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Häufige Fragen und Antworten
Was passiert wenn ich umziehen oder die Versicherung kündigen möchte?
Schicken Sie einfach eine schriftliche Kündigung zusammen mit der Bürgschaftsurkunde an die Versicherung.
Wie ist der Ablauf wenn die Kaution vom Vermieter eingefordert wird?
In diesem Fall erhält der Mieter eine Benachrichtigung und hat dann zwei Wochen Zeit um zu beweisen, dass kein Schadensfall eingetreten ist. Anderenfalls zahlt die Versicherung die geforderte Summe an den Vermieter aus. Diese muss dann vom Mieter an die Mietkautionsversicherung zurückerstattet werden. Der Schadensfall sollte daher, wie bei einer normalen Mietkaution auch, vermieden werden.
Kann die Mietkaution auch nachträglich ersetzt werden?
Ja! Auch eine vor längerer Zeit hinterlegte Mietkaution kann umgetauscht werden – vorausgesetzt Ihr Vermieter stimmt einem Wechsel mit der Mietkautionsversicherung zu. Sie gehen dabei kein Risiko ein – wenn Sie Ihre Mitkaution zurückholen möchten, wird Ihre Mietkautionsversicherung unverbindlich für Sie reserviert. Sollte Ihr Vermieter dem Tausch nicht zustimmen wollen, so wird die Versicherung nicht abgeschlossen und Ihnen entstehen keine weiteren Kosten. Formular zur unverbindlichen Reservierung der Mietkautionsversicherung
Welche Vorteile hat der Vermieter durch eine Mietkautionsversicherung?
Der Vermieter hat im Gegensatz zu anderen Kautionsformen keinen Arbeitsaufwand mehr. Er muss keine Überweisung tätigen, keine jährliche Zinsertragsabrechnung erstellen und bei Auszug keine tagesgenauen Zinsen ermitteln. Für ihn wurde bereits kostenlos die Bonität des Mieters geprüft und es besteht für ihn nicht die Gefahr, dass der Mieter schon vor dem geplanten Auszug seine Mietzahlungen einstellt (“Abwohnen” der Kaution).

